Ende Januar haben die Abgeordneten in erster Lesung einen Text verabschiedet, der darauf abzielt, den Zugang Minderjähriger zu sozialen digitalen Medien stark einzuschränken. Zwei wichtige Maßnahmen stehen nun auf dem Tisch:
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das Verbot des Zugangs zu sozialen Netzwerken für unter 15-Jährige,
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und das Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Gelände der Gymnasien.
Unterstützt von der Regierung und im beschleunigten Verfahren geprüft, markiert dieser Text einen klaren Positionswechsel: Der Staat begnügt sich nicht mehr damit, vor den Risiken der Digitalisierung zu warnen, sondern versucht nun, explizite Grenzen zu setzen.
Was Sie über den verabschiedeten Text wissen müssen
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Altersgrenze auf 15 Jahre festgelegt für den Zugang zu sozialen Netzwerken.
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Der Text schafft keine direkte neue Verpflichtung für die Plattformen, führt aber ein grundsätzliches Zugangsverbot für die betroffenen Minderjährigen ein.
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In der Praxis bedeutet dies die Einführung von Altersverifizierungsmechanismen, deren Regulierung dem europäischen Recht unterliegen würde.
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Bestimmte Plattformen oder Dienste sind ausdrücklich ausgenommen (Bildungsressourcen, Enzyklopädien, freie Software).
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Der Text ebnet auch den Weg für eine verstärkte Verantwortung der Plattformen, insbesondere bezüglich des kommerziellen Drucks auf Minderjährige und der Rolle von Empfehlungsalgorithmen.
Im schulischen Bereich ist das Handyverbot am Gymnasium beschlossen, wobei die Umsetzung teilweise im Ermessen der Einrichtungen liegt, über ihre Hausordnung.
Ein politisch konsensfähiges, juristisch fragiles Gesetz
Die Abstimmung in der Nationalversammlung spiegelt einen breiten Konsens wider, der insbesondere von Emmanuel Macron begrüßt wurde.
Aber auf juristischer Ebene zeigen sich mehrere Spannungsfelder:
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das europäische Recht begrenzt die Fähigkeit eines Mitgliedstaates, allein neue Verpflichtungen für große digitale Plattformen durchzusetzen;
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bestimmte Bestimmungen, insbesondere zur Qualifikation sozialer Netzwerke als Herausgeber über ihre Algorithmen, könnten angefochten werden;
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die Definition der betroffenen Dienste bleibt bewusst weit gefasst, was Raum für unterschiedliche Interpretationen schafft.
Mit anderen Worten: das politische Signal ist stark, aber die juristische Solidität des Systems wird wahrscheinlich in den kommenden Monaten auf die Probe gestellt werden.
Disconnecto-Analyse: Was sich für die Schulen ändert
Für die Schulen stellt dieses Gesetz weniger eine Grundsatzfrage als vielmehr eine Frage der konkreten Umsetzung dar.
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Schulleiter stehen in der ersten Reihe, um klare, anwendbare und akzeptierte Regeln zu definieren.
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Die Erfahrung der Mittelschulen zeigt, dass das Verbot allein nicht ausreicht: Ohne geeignete Werkzeuge wird die tägliche Verwaltung schwerfällig und konfliktreich.
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Die Möglichkeit von Ausnahmezonen oder -zeiten bringt willkommene Flexibilität mit sich, erfordert aber einen präzisen Rahmen, um Willkür zu vermeiden.
Diese Entwicklung bestätigt einen Grundtrend: Die Regulierung der Digitalisierung läuft zunehmend über die Schule, die zu einem Schlüsselraum der institutionellen digitalen Pause wird.
Praktische Herausforderungen und offene Fragen
Für die Schulen zeichnen sich mehrere Herausforderungen ab:
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Wie kann eine gerechte Anwendung gewährleistet werden, ohne die pädagogischen Teams in permanente Kontrollinstitutionen zu verwandeln?
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Welche materiellen oder organisatorischen Lösungen können das Verbot begleiten, ohne die Arbeitsbelastung des Personals zu erhöhen?
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Wie kann dieses Gesetz mit einem kohärenten pädagogischen Diskurs über digitale Nutzung artikuliert werden, anstatt einer einfachen Sanktionslogik?
Für Disconnecto bestätigt diese Aktualität einen wachsenden Bedarf an operationellen Lösungen, die für die Praxis konzipiert sind und es ermöglichen, die digitale Pause anwendbar, verständlich und friedlich zu gestalten.
Quelle
Artikel veröffentlicht von Le Monde, am 26. Januar 2026
👉 https://www.lemonde.fr/pixels/article/2026/01/26/l-interdiction-des-reseaux-sociaux-aux-moins-de-15-ans-approuvee-par-les-deputes_6664229_4408996.html


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